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Gesellschaftliches Engagement: Vielfalt der Lieferanten
Verpflichtung
Unter Aufrechterhaltung bester Lieferpraktiken beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen die Verwendung von Unternehmen von Minderheiten, im Besitz von Frauen und von behinderten Veteranen fördern, entwickeln und bestärken.
Beschaffung
Mitgliedschaften von McAfee in Organisationen zur Entwicklung von Betrieben von Minderheiten und im Besitz von Frauen:
- Hilft bei der Entwicklung von Vielfalt in der Beschaffungsbasis und der Schaffung von Vernetzungsmöglichkeiten
- Bietet Unterstützung bei Empfehlungen und Beschaffung durch Zugang zu einer Datenbank zertifizierter Lieferanten.
Aktuelle Organisationen mit McAfee als Firmenmitglied:
- National Minority Supplier Development Council [NMSDC]
- Women’s Business Enterprise National Council [WBENC]
Kriterien für Lieferanten
- Zertifizierung bei Organisationen wie NMSDC (National Minority Supplier Development Council), WBENC (Women’s Business Enterprise National Council) etc. Nicht zertifizierte Lieferanten werden nur für den Einzelfall bewertet (siehe Definitionen für Vielfalt der Lieferanten unten).
- Lieferung geeigneter Mehrwert-Güter und -Dienstleistungen
- Finanzielle Stabilität
- Fähigkeit zum Wachstum
- Gesamtkosten/preise
- Referenzen und nachgewiesene Erfolgsgeschichte
- Erfüllt die Anforderungskriterien an die Qualifikation von Lieferanten
Definitionen für Vielfalt der Lieferanten
Minority Business Enterprise (MBE) muss ein aktuell funktionsfähiger Betrieb sein, der (1) ein unabhängiger Geschäftsbetrieb ist, der zu mindestens 51 % Eigentum der Minderheitsgruppe ist sowie von ihr geleitet und kontrolliert wird, (2) der seine Fähigkeit nachweist, einen Geschäftsbereich zu betreiben und (3) gemäß Gebräuchen und Praktiken der Industrie eine kommerziell nützliche geschäftliche Funktion erfüllt. Die kontrollierenden Teilhaber einer Firma, die eine Minderheit repräsentieren, sollen eine oder mehrere Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika sein, die
- Afrikanische Amerikaner sind. Dazu zählen Schwarze Personen (nicht hispanischer Herkunft) mit einer Herkunft von irgendeiner schwarzen Volksgruppe von Afrika.
- Hispanics (Lateinamerikaner/innen) sind. Dazu zählen: Personen mit einer Herkunft aus Mexiko, Puerto Rico, Kuba, Mittel- und Südamerika sowie von lateinamerikanischer Kultur oder Abstammung.
- Asiaten/von den Pazifikinseln. Dazu zählen: Personen mit einer Herkunft aus Japan, China, die Philippinen, Vietnam, Korea, Samoa, Guam, US-Treuhandgebiet Pazifische Inseln, Nördliche Marianen, Laos, Kambodscha, Taiwan, Indien, Pakistan und Bangladesch.
- Eingeborenen Amerikaner. Dazu zählen Amerikanische Indianer, Eskimos, Uangan (Aleuten), eingeborene Hawaiianer, amerikanische und Alaska-Indianer müssen dokumentierte Mitglieder einen bundesstaatlich anerkannten Stammes sein.
- Das Eigentum und die Kontrolle durch eine Minderheit müssen real und dauerhaft und nicht nur eigens zu dem Zweck gebildet worden und dazu vorgesehen sein, von besonderen Programmen zu profitieren, die zur wirtschaftlichen Förderung von Minoritäten dienen.
- Der/die Eigentümer aus der Minderheit muss/müssen die üblichen Rechte von Eigentümern genießen, an den Risiken und Gewinnen beteiligt sein und im Verhältnis zu seinem/ihrem Besitzanteil Kapital, Anlagen und/oder Fachkenntnisse beigetragen haben.
- Der/die Eigentümer aus der Minderheit muss/müssen müssen die Macht besitzen, die Richtung der Firmenleitung und -richtlinien zu bestimmen, und die Fähigkeit haben, tagtägliche Handlungen durch Beschäftigte und Geschäftskontakte des Unternehmens zu bestimmen. Soweit Lizenzen zur Erfüllung des funktionellen Unternehmenszwecks erforderlich sind, müssen solche Lizenzen im Namen und/oder unter unabhängiger Kontrolle von Minderheiten gehalten werden.
- Alle Wertpapiere, die das Eigentum einer Firma zu dem Zweck bilden, dass es diese Firma als Minderheiten-Geschäftsbetrieb ausweist, müssen in direktem Besitz der Eigentümer aus einer Minorität sein. Keine Wertpapiere, die treuhänderisch oder von irgendeinem Vormund für eine Minderheit gehalten werden, sollen als von den Personen aus der Minderheit gehalten gelten, soweit dies das Eigentum am Unternehmen oder seine Kontrolle bestimmt.
- Die Beiträge an Kapital oder Fachkenntnissen vom/von Eigentümer(n) für den Erwerb seiner/ihrer Beteiligung an der Firma müssen real und erheblich sein.
Women-Owned Business Enterprise (WBE) ist eine Einzelgesellschaft, Partnerschaft, Gesellschaft oder Arbeitsgemeinschaft irgendeiner Art, die zu mindestens 51% im Besitz einer Frau/von Frauen ist und durch sie kontrolliert und betrieben wird. Der Betrieb sollte seit mindestens sechs Monaten aktiv sein. Die Besitzerin des Betriebs muss eine Bürgerin er USA oder eine legal ansässige Ausländerin sein.
- Die Beiträge an Kapital und/oder Fachkenntnissen durch die Eigentümerin des Betriebs ist real und erheblich und steht im Verhältnis zu der Unternehmensbeteiligung.
- Die Eigentümerin des Betriebs muss die Angelegenheiten der Leitung, der Richtlinien, der Finanzen und des Betriebs bestimmen oder deren Bestimmung veranlassen.
- Die Eigentümerin muss die Fähigkeit besitzen, in ihrem Fach- oder Kompetenzbereich Leistungen zu erbringen ohne sich auf Finanzen oder Ressourcen zu einer Firma zu stützen, die nicht einer Frau gehört.
Um als Disabled Veteran Business Enterprises (DVBE) zertifiziert zu werden, muss eine Firma einen ausgefüllten Antrag zur Zertifizierung als Kleinunternehmen und/oder als Unternehmen eines behinderten Veteranen (Small Business bzw. Disabled Veteran Business Enterprise Certification Application) einreichen und den folgenden rechtlichen Anforderungen genügen:
- Das Gesetz definiert einen behinderten Veteran als einen ehemaligen Angehörigen der Armee, Marine oder Luftwaffe der Vereinigten Staaten mit einer im Dienst erworbenen Behinderung von mindestens 10 Prozent.
- Dies ist eine Einzelgesellschaft oder Partnerschaft zu mindestens 51 Prozent im Besitz von einem oder mehreren behinderten Veteranen oder, im Fall einer Aktiengesellschaft, mit mindestens 51 Prozent des Aktienkapitals im Besitz von einem oder mehreren behinderten Veteranen; eine Tochtergesellschaft in vollem Besitz einer Gesellschaft mit der mindestens 51 Prozent der stimmberechtigten Aktien im Besitz von einem oder mehreren behinderten Veteranen; oder eine Arbeitsgemeinschaft, bei der mindestens 51 der Leitung, Kontrolle und Einkünfte in den Händen von einem oder mehreren behinderten Veteranen sind.
- Ein oder mehrere behinderte Veteranen kontrolliert bzw. kontrollieren die Leitung und die täglichen betrieblichen Vorgänge.
- Der/die behinderte(n) Veteran(en), der bzw. die Leitung und Kontrolle ausüben, muss/müssen nicht der bzw. die behinderte(n) Veteran(en) sein, dem/denen die Firma gehört bzw gehören.
- Es ist eine Einzelgesellschaft, Partnerschaft oder Gesellschaft mit seinem Firmensitz in den Vereinigten Staaten und keine Zweigstelle oder Tochtergesellschaft einer ausländischen Gesellschaft, Firma oder einem ausländischen Betrieb.
